Foreigner Direct Investment (Ausländische Direktinvestitionen)
In Thailand können Ausländer eine Firma gründen aber nur 49% der Firmenanteile halten. Das Mehr von 51% müssen in thailändischem Besitz sein. Was machen jetzt Internationale Firmen wie BMW oder Nestle? Diese veschenken keine Anteile geschweige den 51%. Es gibt im thailändischen Recht unter dem Absatz FDI (Foreigner Direct Investment) Ausländische Direkt Investition, die Möglichkeit das eine Firma gegründet wird welche zu 100% im Besitz von anderen Firmen oder von Ausländern ist. Aber die Firma ist ein bisschen eingeschränkt in den Handlungen in Thailand.
„Eine Firma in Thailand gründen, und zu 100% besitzen.“
Laut den Suchmaschinen und bei der Nachfrage auf einigen Steuerämtern, sei dies ein altes Gesetz was so eigentlich nicht mehr praktiziert wird, heisst es oft. Aber wir lassen uns davon nicht erschrecken. Wir fordern jedes Jahr für viele unserer Kunden die Quellensteuer erfolgreich zurück.
Die Quellensteuer Rückforderung Schritt für Schritt
Schritt 1:
Standortanalyse:
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Wie ist Ihre genaue Situation?
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Sind alle Bedingungen erfüllt?
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Welche Dokumente müssen noch beantragt werden?
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Wie viel kostet unsere Dienstleistung?
Schritt 2:
Quellensteuer Rückforderung
Jeder Kanton hat sein eigenes Antragsformular.
Wir füllen die Formulare mit Ihnen aus, und helfen Ihnen alle erforderlichen Beilagen zu beschaffen, hier in Thailand und auch in der Schweiz.
Wir senden komplette Dossiers, in der richtigen Reihenfolge, an die Steuerämter und kommunizieren mit diesem bis zur Auszahlung.
Schritt 3:
Kommunikation
Im Laufe der Quellensteuer Rückforderung kommt es vor, dass eine Behörde in Thailand oder in der Schweiz mit dieser Aufgabenstellung nicht vertraut ist und sagt:
„Geht nicht!“
Es braucht in diesem Fall eine sehr geschickte Kommunikation, um den Ball am Rollen zu halten und das Ziel zu erreichen.