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Quellensteuer Rückforderung

die Schweiz hat mit Thailand ein Doppelbesteuerungsabkommen. Das ermöglicht uns, die von ihrem ehemaligen Kanton erhobenen Quellensteuer zwischen 5-12%, bei der Auszahlung des Pensionskasse-Vermögens zurückzufordern. Die Quellensteuer Rückforderung ist ein kompliziertes Verfahren mit den Steuerbehörden in Thailand und der Schweiz. Und es hängt von vielen Faktoren ab, ob es möglich ist bei Ihnen oder nicht. 

„Wollen Sie mehrere 10 000 bis 100 000 Schweizer Franken verschenken?“

Laut den Suchmaschinen und bei der Nachfrage auf einigen Steuerämtern, sei dies ein altes Gesetz, was so eigentlich nicht mehr praktiziert wird, heißt es oft. Aber wir lassen uns davon nicht erschrecken. Wir fordern jedes Jahr für viele unserer Kunden die Quellensteuer erfolgreich zurück. 

Die Quellensteuer Rückforderung Schritt für Schritt

Schritt 1:

Standortanalyse:

  • Wie ist Ihre genaue Situation?

 

  • Sind alle Bedingungen erfüllt?

 

  • Welche Dokumente müssen noch beantragt werden?

 

  • Wie viel kostet unsere Dienstleistung?

Schritt 2:
Quellensteuer Rückforderung

Jeder Kanton hat sein eigenes Antragsformular.

Wir füllen die Formulare mit Ihnen aus, und helfen Ihnen alle erforderlichen Beilagen zu beschaffen, hier in Thailand und auch in der Schweiz.  

Wir senden komplette Dossiers, in der richtigen Reihenfolge, an die Steuerämter und kommunizieren mit diesem bis zur Auszahlung.

Schritt 3:
Kommunikation

Im Laufe der Quellensteuer Rückforderung kommt es vor, dass eine Behörde in Thailand oder in der Schweiz mit dieser Aufgabenstellung nicht vertraut ist und sagt:

 

„Geht nicht!“

 

Es braucht in diesem Fall eine sehr geschickte Kommunikation, um den Ball am Rollen zu halten und das Ziel zu erreichen.

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