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Witwenrente in Thailand aus der Schweiz

Der Verlust eines Ehepartners stellt eine große Herausforderung dar, besonders wenn es darum geht, das Leben neu zu ordnen. In solchen Zeiten ist finanzielle Stabilität von entscheidender Bedeutung. Dies soll durch die Witwenrente aus der ersten und zweiten Säule der Schweizer Sozialversicherung gewährleistet werden. Aber was beinhaltet diese Witwenrente genau und wie wird sie berechnet? Dieser Artikel bietet Antworten speziell für Witwen von Schweizern, die in Thailand leben.

Verständnis der Witwenrente bei Partnern von Schweizern:

In der Schweiz wird die Witwenrente gewährt, um nach dem Verlust des Ehepartners finanzielle Schwierigkeiten zu verhindern. Diese Unterstützung erfolgt durch:

  • die Alters- und Hinterlassenenversicherung (AHV), bekannt als die erste Säule,

  • und die betriebliche Altersvorsorge (oft Pensionskasse genannt), die als zweite Säule gilt.

Zusätzlich kann in bestimmten Fällen auch die obligatorische Unfallversicherung sowie die Militärversicherung eine Witwenrente bereitstellen.

Bedingungen für die Witwenrente der AHV oder der Pensionskasse

Verheiratete und Partner von Schweizern und Schweizerinnen, welche die folgenden Punkte erfüllen, haben ein Anrecht auf eine Witwenrente von der AHV bis zum Tod oder bis sie neu verheiratet sind. Ebenfalls kann, falls der oder die verstorbene bei einer Pensionskasse versichert war oder eine Rente bekommen hat von dieser. Auch zusätzlich eine weitere Witwenrente dieser Vorsorgeeinrichtung bezogen werden.  

Die folgenden Punkte müssen erfüllt sein: 

Bei der AHV oder IV

  • Die Witwe muss wären mindestens 5 Jahren mit dem Verstorbenen verheiratet oder in einer registrierten Partnerschaft zusammengelebt haben und ist mindestens 45 Jahre alt.

Oder    

  • Die Witwe muss mindestens ein Kind haben.

Bei den Pensionskassen

  • Die Witwe muss wären mindestens 5 Jahren mit dem Verstorbenen verheiratet oder in einer registrierten Partnerschaft zusammengelebt haben und ist mindestens 45 Jahre alt.

Oder    

  • Die Witwe muss für mindestens ein minderjähriges Kind aufkommen.

Wie hoch ist die Witwenrente bei der AHV? 

Die Witwenrente der AHV beträgt maximal 80 % einer Vollrente je nach Einkommen des Verstorbenen. 

Mindestens pro Monat 980.- CHF

Höchsten pro Monat   1960.- CHF

Falls der Verstorbene keine Vollrente hatte, errechnet sich die Witwenrente proportional.

Wie hoch ist die Witwenrente bei der Pensionskasse?

 

Bei der Pensionskasse werden 60% der Rente des Verstorbenen an die Witwe monatlich ausbezahlt. 

Wie lange wird die Witwenrente ausbezahlt?

In der Schweiz erlischt der Anspruch auf eine Witwen- oder Witwerrente von der AHV, wenn die berechtigte Person erneut heiratet oder wenn die Bedingungen für den Rentenanspruch nicht mehr zutreffen.

Für Renten, die aus der Pensionskasse stammen, endet der Anspruch auf eine Witwen- oder Witwerrente ebenfalls bei einer Wiederverheiratung der berechtigten Person oder mit deren Tod.

Hilfe bei der Abwicklung mit der AHV und den Pensionskassen

Sind Sie bereit, die Zukunft für Ihre Liebsten zu sichern? Kontaktieren Sie uns jetzt für eine persönliche Beratung zur Witwenrente im Rahmen der AHV und Pensionskasse. Wir stehen bereit, um Ihnen maßgeschneiderte Lösungen anzubieten und dafür zu sorgen, dass im Falle Ihres Ablebens alles geregelt ist.

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